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Einspruch der TSG Söflingen zurückgewiesen

06.08.2012 - 13:36 Uhr

Die 1. Kammer des Bundessportgerichts in der Besetzung Holger Dorowski (Kronshagen), Vorsitzender, Horst Flum (Sachsenheim), Besitzer, Ulrich Schulte-Wissermann (Koblenz), Beisitzer, hat den Einspruch der TSG Söflingen gegen die Entscheidung des DHB, die HSG Pohlheim als Ersatz für den HV Stuttgarter Kickers in die 3. Liga nachzuziehen, zurückgewiesen.

Der HV Stuttgarter Kickers hatte am 11.07.2012 Insolvenz angemeldet und seine Mannschaft aus der 3. Liga, Staffel Süd, zurückgezogen. Die TSG Söflingen hat nach der Entscheidung des BSpG’s keinen Anspruch auf diesen freigewordenen Platz. Das Gericht hat damit die Auffassung des DHB bestätigt, dass in unerwartet auftretenden Situationen, die nicht prophylaktisch durch Durchführungsbestimmungen geregelt sind, eine Ermessensentscheidung nach sportlichen Gesichtspunkten getroffen werden kann.

Die sportlichen Gesichtspunkte waren im vorliegenden Fall dadurch gewahrt, dass die HSG Pohlheim als Zweiter der am Spielsaisonende 2011/12  durchgeführten Relegationsrunde der TSG Söflingen (3. der Runde und früher Verein der Staffel Süd) vorgezogen worden ist.

Quelle: dhb.de
Autor: Handball.de
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