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Abstellvereinbarungen: DHB und IHF wahren Berufungsfrist

04.07.2014 - 10:05 Uhr

Der Deutsche Handballbund und die Internationale Handball Federation bleiben in der Diskussion um die bisherige Regelung zu Abstellvereinbarungen in- und ausländischer Nationalspieler bei internationalen Meisterschaften weiter auf dem Rechtsweg. Die Rechtsanwaltspartnerschaft Grub, Frank, Bahmann, Schickhardt und Englert legte am Montag im gemeinsamen Auftrag von DHB und IHF fristgerecht Berufung beim für Kartellsachen zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf ein. In erster Instanz hatte die 8. Zivilkammer des Dortmunder Landgerichts Anfang Mai zu Gunsten der klagenden Vereine entschieden.
 
„Wir haben die schriftliche Begründung des Urteils genau analysiert und DHB und IHF geraten, Rechtsmittel einzulegen. Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, zu dem keine einschlägigen Präzedenzfälle existieren. Die nächste Instanz kann die vorgebrachten Argumente und Rechtsauffassungen daher durchaus anders bewerten”, sagt der zuständige Rechtsanwalt Dr. Joachim Rain.
 
DHB-Präsident Bernhard Bauer erklärt: „Es ist unbestritten, dass wir ein vernünftiges und gedeihliches Miteinander der internationalen und nationalen Verbände sowie der Vereine brauchen, um den Handball gemeinsam voranzubringen. Die Vereine profitieren von erfolgreichen Nationalmannschaften, weil deren Potenzial, Aufmerksamkeit für den Handballsport zu gewinnen, weit über das der einzelnen Vereine hinausgeht. Die Verbände profitieren ihrerseits von der tagtäglichen Arbeit der Vereine, die Spieler und Spielerinnen ausbilden und entwickeln. Wir brauchen klare Regeln im Umgang miteinander. Mit der Berufung wahren wir die weiteren rechtlichen Möglichkeiten. Über das Vorgehen haben wir uns mit der IHF abgestimmt.”

Quelle: dhb.de
Autor: Handball.de
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