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Rechtsordnung sieht Sperre für Rasmus Lauge im DHB Pokalfinale 2016 vor

30.04.2016 - 23:48 Uhr

Nach dem ersten Halbfinalspiel im DHB-Pokal 2016 zwischen der SG Flensburg-Handewitt und den Rhein-Neckar Löwen, kündigen beide Vereine schriftlichen Einspruch gegen die Disqualifikation von Rasmus Lauge und Rafael Baena an.

Beide Spieler waren jeweils mit einer roten Karte mit Bericht vom Platz gestellt worden (70. Spielminute). Nach der Rechtsordnung des DHB führt dies zu einer vorläufigen (automatischen) Sperre im nächsten Pflichtspiel. Für die SG Flensburg-Handewitt bedeutet dies, dass der Spieler für das morgige Finale um den DHB-Pokal gesperrt ist.

Für eine mögliche Aufhebung der Disqualifikation ist die Turnierleitung nach der Richtlinie für die Durchführung von Spielen des DHB-Pokals nicht zuständig (Ziffer 42). Zuständig dafür ist die Sportsgerichtbarkeit, hier die 2. Kammer des DHB -Bundessportgerichtes.

Die SG Flensburg-Handewitt hat laut Regularien die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Tagen, den angekündigten Einspruch schriftlich zu begründen und somit den sportgerichtlichen Weg zu beschreiten. Diese Möglichkeit haben auch die Rhein-Neckar Löwen.

Quelle: DKB Handball-Bundesliga
Autor: Handball.de
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