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Aufstiegsregelung 3. Liga Frauen: HVN klagt vor Bundessportgericht

13.02.2015 - 09:58 Uhr

Der Handball-Verband Niedersachsen (HVN) interveniert gegen die Planungen des Deutschen Handballbundes, zur Saison 15/16 aus den bundesweit zwölf Oberligen nur sechs Mannschaften als Aufsteiger in die 3. Ligen zuzulassen. Präsident Wolfgang Ullrich und Vize-Präsident Recht Stefan Hüdepohl haben eine Klage in Richtung der 1. Kammer des Bundessportgerichtes auf den Weg gebracht. Die Landesverbände Bremen, Hessen und Rheinland haben laut HVN-Geschäftsführer Gerald Glöde bereits angekündigt, die Niedersachsen in dem Verfahren zu unterstützen.

Die Reduzierung der Zahl der Aufsteiger steht im direkten Zusammenhang mit der Absicht des Deutschen Handballbundes, die Zahl der Mannschaften der 3. Ligen ab der Spielzeit 2015/2016 von zurzeit 56 auf dann 48 zu reduzieren. Spielen die 56 Mannschaften derzeit in vier Staffel mit jeweils 14 Mannschaften, soll der Spielbetrieb der 3. Ligen der Frauen ab der kommenden Saison zunächst in einer Vorrunde in sechs Staffeln mit jeweils acht Mannschaften organisiert werden. HVN-Geschäftsführer Gerald Glöde: „War den Meistern der Oberligen bisher der Aufstieg garantiert, muss sich der Meister der Oberliga Niedersachsen auf dem Weg in die 3. Liga zukünftig gegen den Meister der Oberliga Schleswig-Holstein behaupten, der der Oberliga Nordsee gegen den der Oberliga Westfalen.“

Die Klage des Handball-Verbandes Niedersachsen richtet sich weniger gegen die geplante Modifizierung des Spielbetriebes, sondern viel mehr gegen das Verfahren.

Beraten worden war die geplante Änderung der Spielstruktur der 3. Ligen der Frauen erstmals im Juni 2014 während der Sitzung des Bundesrates des Deutschen Handballbundes in Magdeburg. In seiner Sitzung am 26. August hatte das Präsidium des Deutschen Handballbundes die Durchführungsbestimmung für den Spielbetrieb der 3. Liga der Saison 2014/2015 beschlossen. Glöde: „Tatsächlich sind die Präsidenten der Landesverbände erst im Oktober, nach Beginn der Meisterschaft, per Sitzungsprotokoll über die entsprechende Änderung informiert worden. Eine Amtliche Nachricht ist bis zum heutigen Tag nicht erfolgt.” Insofern sei bei der Aufstellung der Durchführungsbestimmungen für die Oberligen der Frauen Nordsee und Niedersachsen vor Beginn der Saison 2014/2015 durch Handball-Verband Niedersachsen und Bremer Handballverband der jeweilige Meister als Aufsteiger in die 3. Liga genannt worden. Glöde: „Die Durchführungsbestimmungen während der Saison zu ändern, entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Unsere Vereine brauchen zu Saisonbeginn Planungssicherheit.“ Laut Stefan Hüdepohl stellt der Handball-Verband Niedersachsen gegenüber dem Bundessportgericht im Grundsatz infrage, inwieweit Protokolle als Amtliche Bekanntmachungen gewertet und zu rechtsverbindlichen Änderungen von Ordnungen herangezogen werden können.

Präsident Wolfgang Ullrich und Vizepräsident Hüdepohl verweisen in der Klageschrift auf den Paragraphen 50 der Satzung des Deutschen Handballbundes: „Amtliche Bekanntmachungen des DHB werden durch Rundschreiben an die Mitglieder postalisch, per Telefax, per E-Mail, im DHB-Internet oder in einem Bekanntmachungsorgan veröffentlicht, das durch Präsidiumsbeschluss bestimmt wird.“

Quelle: Handball-Verband Niedersachsen
Autor: Handball.de
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